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AGB

A) Vorbemerkung

Grundsatze

Lieber Reisekunde, bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu einige Erlauterungen zu wichtigen nachfolgend regelma;ßig verwendeten Begriffen:

  • Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsatzlich, wer - mindestens - zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten Bundelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reiseburo kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.
  • Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reiseburo ist in der Regel Vermittler der Reise.
  • Leistungstrager ist derjenige, der im Reisevertragsverhaltnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.
  • Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchfuhrung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhaltnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Fur Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkunfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.

Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschaftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Sofern die Buchung uber einen Reisevermittler zustande gekommen ist, sind fur die Vermittlung auch dessen Allgemeine Geschaftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beforderung oder Unterkunft separat buchen, beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschaftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters. Sofern Sie uber diese Website eine Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere Vermittlungsbedingungen. Mochten Sie eine von uns angebotene Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Reisebedingungen. Die Allgemeinen Geschaftsbedingungen der anderen Veranstalter, Leistungstrager bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfugbar gemacht.

B) Nutzungsverhaltnis zur Nutzung dieser Website

Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen fur diese Website, die allgemeine Grundsatze der Nutzung der Website und die beinhalten und erganzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten. Nachstehend finden Sie

C) unsere Vermittlungsbedingungen fur die Falle, in denen wir Vermittler der Reise bzw. Leistung sind,
D) unsere Reisebedingungen fur die Falle, in den wir selbst Veranstalter der Reise sind

C) Vermittlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

  • Diese Vermittlungsbedingungen gelten fur unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Website kann hier die Verfugbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wunschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise zur Verfugung.

2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen fur Dritte

  • Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten Reisebedingungen.
  • Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhaltnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklarung zugeht. Eventuell von uns erklarte Empfangsbestatigungen (d.h. die blo;ße Bestatigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfugbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklart.
  • Wir ubernehmen keinerlei Haftung fur die Durchfuhrung der auf der Website prasentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine Zusicherungen fur die Eignung oder Qualitat der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafur ist der jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schlie;ßt.

3. Serviceentgelt

  • Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschaftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfur Serviceentgelte erhoben.
  • Das Serviceentgelt ist zusatzlich zu den Anspruchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fallig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur fur in der Preisliste aufgefuhrte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.

4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer

  • Fur das Vertragsverhaltnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungstrager. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfugbar gemacht. Darin konnen z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen uber Falligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Ruckzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezuglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfugbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.

5. Pflichten des Kunden

  • Mangel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenuber unverzuglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Anspruche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns moglich gewesen ware. Unberuhrt bleiben Anspruche aus deliktischer Haftung.

6. Versicherungen

  • Wir weisen auf die Moglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere einer Reiserucktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Ruckfuhrungskosten bei Unfall oder Krankheit, Reisegepackversicherung, Auslandskrankenversicherung hin. Die Prufung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschlie;ßlich dem Kunden.

7. Zahlung des Preises

  • Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezugliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und fur Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberuhrt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
  • Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen fur Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen, so durfen wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Ubermittlung des Sicherungsscheines in Hohe von bis zu 20% des Reisepreises.
  • Wir behalten uns vor, etwaige Ruckbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.

8. Haftung

  • Wir haften nicht fur den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafur, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskunften im Rahmen des Gesetzes haften wir fur die sorgfaltige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung fur die Richtigkeit erteilter Auskunfte besteht gema;ß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
  • Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemuht sicherzustellen, dass die auf der Website verfugbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschrankungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veroffentlichung aktuell, vollstandig und richtig sind.
  • Wir ubernehmen keinerlei Gewahr fur die Richtigkeit, Vollstandigkeit und Zuverlassigkeit sowie Zulassigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezuglich gesetzliche Haftungsgrunde.
  • Wir haften nicht fur den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschadigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung. Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Samtliche auf der Website prasentierten Leistungen sind nur begrenzt verfugbar. Wir haften nicht fur die Verfugbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenublicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns fur das Kennenmussen solcher Umstande jedoch auf Falle von Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit beschrankt.

Vorbemerkung:

Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur fur die Falle Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten Erlauterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.

1. Abschluss des Reisevertrages

  • Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafur vorgesehenen Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den Fallen, in denen dies ausdrucklich in der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten Form auch schriftlich, mundlich, fernmundlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.
  • Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch fur alle in der Anmeldung aufgefuhrten Teilnehmer, fur deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie fur seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdruckliche und gesonderte Erklarung ubernommen hat.
  • Eventuell von uns erklarte Empfangsbestatigungen (d.h. die blo;ße Bestatigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.
  • Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch ubermittelte Annahmeerklarung. Bei oder unverzuglich nach Vertragsschluss stellen wir die Reisebestatigung zur Verfugung.

2. Leistungen sowie Leistungsanderungen

  • Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschlie;ßlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veroffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrucklich Bezug genommen wird. Unberuhrt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusatzliche Vereinbarungen.
  • Anderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigefuhrt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintrachtigen.
  • Eventuelle Gewahrleistungsanspruche bleiben unberuhrt, soweit die geanderten Leistungen mit Mangeln behaftet sind.
  • Wir sind verpflichtet, den Kunden uber Leistungsanderungen oder -abweichungen unverzuglich in Kenntnis zu setzen.
  • Im Falle einer Anderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zuruckzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis fur den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzuglich nach unserer Erklarung uber die Anderung der Reiseleistung uns gegenuber geltend zu machen.

3. Zahlung des Preises und Aushandigung der Reiseunterlagen

  • Vor Ende der Reise durfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach Ubermittlung des Sicherungsscheines in Hohe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fallig, sofern der Sicherungsschein ubergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden kann.
  • Dauert die Reise nicht langer als 24 Stunden, schlie;ßt sie keine Ubernachtung ein und ubersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushandigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
  • Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn samtliche Reiseunterlagen ausgehandigt. Falls aus zeitlichen Grunden die Zusendung der Originalunterlagen nicht moglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mundlich oder in ansonsten geeigneter Weise ubermitteln.

4. Preiserhohung

  • Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhohung der Beforderungskosten oder der Abgaben fur bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebuhren, oder einer Anderung der fur die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu andern:
    • Erhohen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beforderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so konnen wir den Reisepreis nach Ma;ßgabe der nachfolgenden Berechnung erhohen:
      • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhohung konnen wir vom Reisenden den Erhohungsbetrag verlangen.
      • In anderen Fallen werden die vom Beforderungsunternehmen pro Beforderungsmittel geforderten zusatzlichen Beforderungskosten durch die Zahl der Sitzplatze des vereinbarten Beforderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhohungsbetrag fur den Einzelplatz konnen wir vom Reisenden verlangen.
  • Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebuhren, gegenuber uns erhoht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
  • Eine Erhohung ist nur zulassig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhohung fuhrenden Umstande vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss fur uns nicht vorhersehbar waren.
  • Im Fall einer nachtraglichen Anderung des Reisepreises haben wir den Reisenden unverzuglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhohung ist nur zulassig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhohungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zuruckzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis fur den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
  • Der Reisende hat diese Rechte unverzuglich nach unserer Erklarung uber die Anderung des Reisepreises uns gegenuber geltend zu machen.

5. Rucktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung

  • Sie konnen jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurucktreten. Es wird empfohlen, den Rucktritt schriftlich zu erklaren. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurucktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rucktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz fur die getroffenen Reisevorkehrungen und fur seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rucktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall hoherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung des Ersatzanspruches sind gewohnlich ersparte Aufwendungen und gewohnlich mogliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berucksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berucksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nahe des Zeitpunktes des Rucktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhaltnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
    • bei Flugpauschalreisen:
      • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
      • ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
      • ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
      • ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
      • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
      • ab Nichtantritt 75%
    • bei Kreuzfahrten:
      • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
      • ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
      • ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
      • ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
    • Ferienhausern, Ferienwohnungen und Appartements:
      • zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
      • dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
      • dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
  • Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
  • Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserucktrittskostenversicherung.
  • Auf Umbuchungen (z.B. Anderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beforderungsart, der Unterkunft, o.a.) besteht kein Anspruch. Erfullen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet. Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung grundsatzlich ausgeschlossen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

  • Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgema;ß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Ruckreise oder sonstigen zwingenden Grunden, werden wir uns bei den Leistungstragern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemuhen. Die Verpflichtung entfallt, wenn es sich um vollig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behordliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kundigung durch uns aus Grunden im Verhalten des Reisenden

  • Wir konnen nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kundigen, wenn Sie die Durchfuhrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig storen oder Sie sich in solchem Ma;ße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflosung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kundigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir mussen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschlie;ßlich der von unseren Leistungstragern gutgebrachten Betrage.

8. Rucktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

  • Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl konnen wir nur dann zurucktreten, wenn
    • in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rucktrittserklarung beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und
    • auf diese Angaben in der Reisebestatigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.
  • Ein Reiserucktritt muss spatestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem fruheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausubung des Rucktrittsrechts unverzuglich.
  • Wird die Reise wegen des Rucktritts nicht durchgefuhrt, wird die geleistete Zahlung unverzuglich zuruckerstattet.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstorungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schaden zu vermeiden oder gering zu halten.
  • Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzuglich der ortlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, fur Abhilfe zu sorgen, sofern dies moglich ist. Besteht eine ortliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.
  • Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeintrachtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgrunden wird Schriftform empfohlen - kundigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist fur die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmoglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kundigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalt der Reisende den Anspruch auf Ruckbeforderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen fur ihn von Interesse waren.
  • Schaden oder Zustellungsverzogerungen von Reisegepack und Gutern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzuglich an Ort und Stelle, spatestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepack, bei Gutern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspatung spatestens 21 Tage, nachdem das Gepack oder die Guter dem Reisenden zur Verfugung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zustandigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefullt worden ist. Im Ubrigen ist der Verlust, die Beschadigung oder die Fehlleitung von Reisegepack der Reiseleitung oder der ortlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

10. Ausschluss von Anspruchen und Verjahrung

  • Anspruche wegen nicht vertragsgema;ßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenuber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Anspruche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
  • Die Verjahrung ist bei Verhandlungen uber den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjahrung tritt fruhestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  • Anspruche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjahrungsfrist.

11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

  • Wir stehen dafur ein, dass Kunden, die Staatsangehorige der Europaischen Gemeinschaft sind, uber Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Anderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Fur Angehorige anderer Staaten gibt das zustandige Konsulat Auskunft.
  • Wir haften nicht fur die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzogerung von uns zu vertreten ist.
  • Der Kunde ist verantwortlich fur das Beschaffen und Mitfuhren der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rucktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.
  • Der Reisende sollte sich zusatzlich uber Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxema;ßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte arztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsamtern, reisemedizinisch erfahrenen Arzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung wird verwiesen. Unberuhrt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.

12. Informationspflicht zur Identitat des ausfuhrenden Luftfahrtunternehmens

  • Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung uber die Identitat der ausfuhrenden Fluggesellschaft samtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeforderungsleistungen zu informieren. Steht die ausfuhrende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunachst die wahrscheinlich durchfuhrende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausfuhrende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausfuhrenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzuglich hieruber zu informieren. Die Informationen uber die ausfuhrende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begrunden keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchfuhrung der Luftbeforderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulassiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrucklich vorbehalten.
ELENA DRUS
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